Winterdienst
Nicht nur im Haus; sondern auch vor dem Haus…
Winterdienst und Schneeräumung nach §93 StVO vorgesehene Schneefreihaltung von öffentlichen Flächen zwischen 6:00 und 22:00 Uhr während der gesamten Wintersaison von November bis April.
Leistungen
- Schneeräumung auf Flachdächern
- Freihaltung der Gehsteige
- Schneeräumung von Zufahrten, Parkplätzen, Garageneinfahrten, etc.
- Aufstellen von Warnschildern und Stangen
- Splittstreuung
- Splittkehrung und Entsorgung nach dem Winter